Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der Zypix – Film & Foto Hannover GmbH (nachfolgend „Agentur“) erteilten Aufträge für Leistungen und Werke. Nähere Angaben über die Agentur, insbesondere Kontaktinformationen, die Registerdaten sowie Auskunft über die vertretungsberechtigte Person sind dem Impressum zu entnehmen.

1.2. Einhergehend mit dem Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gelten. Bedingungen des Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zustimmt. Mit den hier verfügbar gemachten Informationen kommt die Agentur ebenfalls seinen Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr nach.

1.3. Konkrete Dienstleistungen werden jeweils aufgrund eines gesondert, schriftlich oder in Textform erteilten Kundenauftrags erbracht. Die in dem Auftrag bzw. in einem Individualvertrag getroffenen Abreden gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.

1.4. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers ihre Leistungen oder Werke für den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen.

2. Leistungsumfang &-lieferung

2.1. Das Leistungsspektrum der Agentur umfasst die Konzeption und Durchführung von Dienstleistungen im Bereich Film- und TV-Produktion.

2.2. Basis der Agenturtätigkeit bildet das Projektbriefing durch den Auftraggeber. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind verbindlich.

5.2. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Agentur Gestaltungsfreiheit.

5.3. Die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten und erbrachten Leistungen wird nicht von der Agentur geschuldet.

5.4. Geschuldet wird jeweils nur ein Entwurf sowie dessen einmalige Überarbeitung. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus weitere Änderungen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet werden.

5.5. Dreharbeiten vorangehende Vorbereitungs- und Fahrtzeiten, die im Rahmen eines durch den Auftraggeber beauftragten Projekts anfallen, sind Bestandteil der Projektarbeitszeit.

5.6. Festgestellte und offensichtliche Mängel an von der Agentur abgelieferten Leistungen müssen vom Auftraggeber spätestens 7 Tage nach Lieferung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

3. Zustandekommen von Verträgen

Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot der Agentur annimmt. Die Annahme durch den Auftraggeber erfolgt durch dessen Erklärung. Diese ist an keine Formerfordernis gebunden und kann daher sowohl mündlich, in Textform, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Zur Erleichterung des Rechtsverkehrs sowie zu Dokumentationszwecken ist es geboten, und wird dem Kunden empfohlen, seine Annahme in Textform, etwa durch eine E-Mail dem Dienstleister zu erklären. Ergänzungen und Modifikationen des Angebots durch den Auftraggeber werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur sie in Textform oder schriftlich bestätigt.

4. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt

4.1. Die Kosten für die vom Auftraggeber gewählten Leistungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise, denen 19 % Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.

4.2. Die Rechnungsstellung durch die Agentur erfolgt nach Projektabschluss bzw. Abnahme durch den Auftraggeber, soweit im jeweiligen Einzelangebot keine anderen Regelungen vereinbart wurden. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages tritt 14 Tage nach Rechnungsdatum ein. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug fällig.

4.3. Die Agentur behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden die weitere Vertragserfüllung bis zum Begleichen der offenen Forderungen auszusetzen. Ebenso behält sich die Agentur das Recht vor, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu erheben.

4.4. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Agentur.

4.5. Werden die Werke der Agentur über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne Einwilligung der Agentur genutzt, so wird eine angemessene Vergütung fällig.

5. Nebenkosten / Unterauftragnehmer

5.1. Auslagen und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Gegen Nachweis trägt der Auftraggeber insbesondere sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten, sowie technische Nebenkosten, GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben, Zollkosten, etc.

5.2. Bei Anreise mit dem PKW werden 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. Bei Anreise mit anderen Verkehrsmitteln erfolgt die Abrechnung per Beleg.

5.3. Die Agentur hat das Recht, zur Leistungserbringung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzuschalten.

5.4. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, steht der Agentur, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 15 % des Netto-Kostenaufwands zu.

6. Stornierung / Ausfallvergütung

6.1. Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, vom Vertrag zurück, kann die Agentur ohne Nachweis eines Schadens folgende Ausfallkosten fordern:

  • ab 14 Tage vor Produktionsbeginn: 30 % des Auftragswerts
  • ab 7 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % des Auftragswerts
  • innerhalb von 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 50 % des Auftragswerts
  • innerhalb von 24 Stunden vor Produktionsbeginn: 100 % des Auftragswerts

7. Haftung / Leistungshindernisse

7.1. Die Agentur haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, die an eine Fahrlässigkeit anknüpfen, ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Agentur, die am Vorliegen leichter Fahrlässigkeit geknüpft sind, bestehen nur, wenn durch die Agentur oder ihre Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist jede wesentliche Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Im Falle ihres Bestehens sind derartige Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt.

7.2. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.

7.3. Die vorgenannten Einschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Auch gelten die Haftungsbeschränkungen nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften. Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt von der obigen Haftungsbeschränkung unberührt.

7.4. Treten durch höhere Gewalt Umstände ein, die eine Lieferung beeinträchtigen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit erfolgt auch bei Eintreten anderer Hinderungsgründe, die außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters liegen. Das gilt insbesondere im Falle von Streiks, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen etwa durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die objektiv nicht durch die Agentur schuldhaft verursacht worden sind. Die Agentur teilt dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis den Beginn und das Ende derartiger Behinderungen mit. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten andauert. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Verantwortlichkeit des Auftraggebers / Haftungsfreistellung

8.1. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit sowie für die Freiheit von Rechten Dritter hinsichtlich seiner Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, insbesondere seiner Webseiten selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere hinsichtlich des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts. Sollten die vertragsgegenständlichen Inhalte, Produkte und Dienstleistungen Rechtsverstöße enthalten und/oder mit Rechten Dritter belastet sein, so stellt der Auftraggeber die Agentur von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst. Die hier getroffene Regelung bezüglich der Verantwortlichkeiten des Auftraggebers und Haftungsfreistellung gilt auch hinsichtlich der Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, welche die Agentur im Auftrag des Auftraggebers produziert.

8.2. Ist die Agentur aufgrund eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, gehindert eine geschuldete Leistung zu erbringen, bleibt der Anspruch auf die Gegenleistung aufrecht. Soweit und solange der Auftraggeber die in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich liegenden Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist die Agentur von der Erfüllung ihrer davon betroffenen Verpflichtungen befreit. Eine diesbezügliche Nichterfüllung seitens der Agentur stellt keine Pflichtverletzung dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung.

9. Urheberrechte / Nutzungsrechte / Eigenwerbung

9.1. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur dürfen von ihr erstellte Leistungen und Werke, einschließlich der Agentur- und Urheberkennzeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.

9.2. Alle Agentur-Arbeiten (Entwürfe und Werke, Videos/Filme, Fotografien, Logos, Layouts, Zeichnungen, Skizzen, etc.) gelten im Verhältnis zum Auftraggeber auch dann als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

9.3. Von der Agentur erstellte Leistungen, Werke und Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. In keinem Fall sind wir, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird, zur Übergabe Rohdaten oder offenen Layout-Dateien verpflichtet.

9.4. Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben bei der Agentur.

9.5. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Umfang zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung.

9.6. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werke  und Leistungen in angemessener Weise mit Namenszug und/oder Logo der Agentur kennzeichnen und – auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit – für Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen sowie auf der Agentur-Webseite unentgeltlich nutzen. Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten ist Hannover. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich bei ihm um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber Hannover.

10.2. Die Agentur behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit, insbesondere zur Beseitigung nachträglicher Änderungen sowie zwecks Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen zu ändern. Erfolgte Änderungen werden auf dieser Webseite bekannt gegeben.

10.3. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

10.4. Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.